AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage jedes einzelnen Bewirtungs- und Beherbergungsvertrages dar und sollen zur Klärung im Vorfeld und zur Vermeidung von Unstimmigkeiten beitragen.

  1. Bewirtungs- und Unterbringungsleistungen werden ausschließlich unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten.

  2. Bewirtungs- und Unterbringungswünsche werden ausschließlich unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen.

  3. Grundsätzlich können unterschiedliche und außergewöhnliche Wartezeiten bei Bewirtungs- und Unterbringungsleistungen nicht ausgeschlossen werden. Von Reklamationen diesbezüglich bitten wir Abstand zu nehmen. Rechnungskürzungen vor diesem Hintergrund sind ausgeschlossen.

  4. Unseren Gästen sichern wir im Hotel Hahn ein rauchfreies Zimmer zu, womit wir auf die Einhaltung des Rauchverbots in allen Bereichen des Hotels angewiesen sind. Die Missachtung des Rauchverbots verursacht einen nicht unerheblichen Schaden. Durch die sich festsetzenden Gerüche ist das einzelne Zimmer in der Folge für mindestens 3 Tage nicht vermietbar. Der Einnahmeausfall sowie alle erforderlichen Sonderreinigungsmaßnahmen an Textilbezügen, Sitzmöbeln, Gardinen, Matratzen usw. werden in Rechnung gestellt.

  5. Für jede einzelne Buchung zur übernachtung wird bei Nichtwahrnehmung der Reservierung eine Ausfallentschädigung in der vereinbarten Höhe in Rechnung gestellt. Die Ausfallentschädigung wird am Tag der Absage/ Stornierung fällig. Bei Absage/ Stornierung ohne vereinbarte Ausfallentschädigung werden am Tag der Stornierung 90 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch NETTO EURO 60,00 pro Nacht und einzelne Buchung zuzüglich MWST fällig.

  6. Im Hotel Hahn wird kein Zimmerservice angeboten. Bestellungen und Anlieferungen von Speisen oder Getränken von Dienstleistungsunternehmen jeder Art sind im Hotel Hahn ausgeschlossen.

  7. Bewirtungsleistungen/ Beherbergungsleistungen sind zum Ausgleich sofort fällig. Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist der Zahlungsausgleich innerhalb von 30 Tagen nach der erbrachten Bewirtungsleistung/ Beherbergungsleistung vorzunehmen. Ein anderes Zahlungsziel erfordert schriftliche Festlegungen. Der Ausgleich von Bewirtungsleistungen/ Beherbergungsleistungen ist per Bankeinzug, Barzahlung, EC Karte oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto möglich. Beim Zahlungsverzug werden ab dem Tag des Verzugs 13,5 % Jahreszins auf den geschuldeten Betrag in Rechnung gestellt. Bearbeitungskosten und zusätzlich entstehende Kosten für ein Mahnverfahren werden berechnet. Alle Bankseitigen Kosten von Rückbelastungen bei nicht eingelöster Kartenzahlung werden weiterberechnet. Die eigenen Auslagen werden mit mind. EURO 15,00 zzgl. MWST berechnet.

  8. Für die Alleinnutzung einzelner Gasträume können bei Unterbelegung Mindestverzehrbeträge festgelegt werden. ändert sich die Personenzahl der angemeldeten Teilnehmer um mehr als 20 %, behalten wir uns vor, einen anderen Gastraum als den Vereinbarten zur Verfügung zu stellen.

  9. Für jeden einzelnen reservierten Sitzplatz kann bei Nichtbelegung eine Ausfallentschädigung in Höhe der Vorhaltekosten von mind. NETTO EURO 20,00 zuzüglich MWST eingefordert werden.

  10. Raummieten berechnen wir bei gewerblichen Ausstellungen, Produktpräsentationen, Seminartätigkeit, Tagungen und Vortragsveranstaltungen. Die Höhe der Miete ist Vereinbarungssache.

  11. Eine Unter- oder Weitervermietung der Räume ist ausgeschlossen.

  12. Bei Reservierungen behalten wir uns vor, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Mit dem Eingang der vereinbarten Sicherheitsleistung ist die Buchung verbindlich. Die Kautionszahlung dient dem LoewenThor als Ausfallentschädigung, dem Abwickeln von möglichen Unregelmäßigkeiten sowie dem Veranstalter als Besicherung des festgelegten Termins. Die Verrechnung mit Bewirtungsrechnungen, Nebenkosten oder Unterbringungsleistungen ist ausgeschlossen. Für die Kautionszahlung ist nach Abwicklung von Unregelmäßigkeiten im Hotel- und Restaurantbereich die Rückzahlung vorgesehen.

  13. Dekorationen im LoewenThor seitens des Veranstalters bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Die Entsorgung des Dekorationsmaterials wird, soweit dies über den Rahmen des üblichen hinausgeht, in Rechnung gestellt. Schäden, die durch das Anbringen oder Entfernen von Dekorationen entstehen, gehen zu Lasten des Veranstalters. Dies gilt auch für das Hotel Hahn.

  14. Das Aus- oder Umräumen der Gaststuben und des Innenhofs wird bei außergewöhnlichem Aufwand dem Umfang entsprechend in Rechnung gestellt.

  15. Elektronisch verstärkte Musik, Gesangsdarbietungen sowie jede Art von Beschallung seitens des Gastes oder des Veranstalters verursachen Nebenkosten und sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Unterhaltungsdarbietungen nach Mitternacht sind nur im Ratsherrengestühl bis max. 2 Uhr 30 möglich. Unterhaltungsdarbietungen aller Art, geplant oder ungeplant, erfordern das Einverständnis der Geschäftsleitung und sind in gesonderten Vereinbarungen zu regeln. Im Hotel Hahn sind jegliche Unterhaltungsdarbietungen grundsätzlich ausgeschlossen.

  16. Für Unterhaltungsdarbietungen werden vom Gasthaus LoewenThor keine Kosten übernommen. Die für das Unterhaltungsprogramm verpflichteten Personen rechnen ihre Forderungen direkt mit dem Veranstalter ab. Beim Einsatz von elektronisch verstärkten Beschallungsanlagen, für die schriftliche Vereinbarungen erforderlich sind, wird ein pauschaler Kostendeckungsbetrag von NETTO EURO 100,00 zuzüglich MWST erhoben.

  17. Zur Pflege und Wartung des hauseigenen Konzertflügels stellen wir bei Inanspruchnahme einen Kostendeckungsbeitrag von NETTO EURO 100,00 zuzüglich MWST in Rechnung.

  18. Wird bei Konditionsverhandlungen ein ausgewiesener Preis neu festgelegt, können alle anderen Preise neu verhandelt werden. Alle abgeänderten Preise erfordern schriftliche Vereinbarungen.

  19. Bei Gruppen von mehr als 10 Personen ist es - um einen reibungslosen und zeitgleichen Service zu gewährleisten erforderlich, Wünsche aus der Küche auf ein einheitliches Menü abzustimmen. Sollte ein einheitliches Menü nicht festgelegt werden können, sind unterschiedliche und außergewöhnliche Wartezeiten nicht auszuschließen. Von Reklamationen diesbezüglich bitten wir Abstand zu nehmen. Rechnungskürzungen vor diesem Hintergrund sind ausgeschlossen.

  20. Die Wahl der Speisen sowie die Anzahl der Teilnehmer sind bis 7 Werktage vor dem Veranstaltungstag schriftlich festzulegen. In Rechnung stellen wir alle bis zu diesem Zeitpunkt bestellten Speisen; eine Erhöhung der Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag wird zusätzlich berechnet. Vegetarische Gerichte, sowie kindergerechte Speisen können am Veranstaltungstag à la carte bestellt werden. Unterschiedliche und außergewöhnliche Wartezeiten sind nicht auszuschließen.

  21. Besteht kein Anspruch auf zeitgleiches Servieren der Speisen, ist der à- la- carte- Service möglich. Bei mehr als 15 Teilnehmern behalten wir uns vor, eine in der Angebotsbreite begrenzte Karte zur Auswahl der Speisen anzubieten.

  22. Bringt der Veranstalter, nach schriftlicher Vereinbarung, die zu servierenden Getränke selbst mit, werden pro 0,7 Liter NETTO EURO 15,00 zuzüglich MWST berechnet (ausgeschlossen von dieser Regelung sind alkoholische Getränke mit über 12 % Alk. Vol.). Abgerechnet wird die Anzahl der geöffneten Flaschen.

  23. Werden eigene Speisen zum Verzehr mitgebracht, ist ein Gedeckpreis zu vereinbaren.

  24. Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass eine vereinbarte Veranstaltung den Geschäftsbetrieb stören könnte oder eine Gefährdung von Ruhe und Sicherheit des Gasthauses sein könnte, kann die Veranstaltung kurzfristig, d.h. auch am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder während des Betriebs abgebrochen werden. Dies gilt auch für das Hotel Hahn.

  25. Veröffentlichungen von Film- und Fotoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sowie Anzeigenveröffentlichungen und Internetpräsentationen, die sich auf das LoewenThor - Hotel Hahn beziehen, bedürfen unserer Zustimmung.

  26. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gasthauses.