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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
stellen die Grundlage jedes einzelnen Bewirtungs- und Beherbergungsvertrages
dar und sollen zur Klärung im Vorfeld und zur Vermeidung von
Unstimmigkeiten beitragen
Mit dem Eingang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung
bzw. der vereinbarten Sicherheitsleistung betrachten wir den Bewirtungswunsch/
Beherbergungswunsch als Buchung; gleichzeitig sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vom Buchenden anerkannt.
Gewünschte Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Unseren Gästen sichern wir im Hotel zum Hahn ein rauchfreies
Zimmer zu, womit wir auf die Einhaltung des Rauchverbots in allen
Bereichen des Hotels es angewiesen sind.
Die Missachtung des Rauchverbots verursacht einen nicht unerheblichen
Schaden.
Durch die sich festsetzenden Gerüche ist das einzelne Zimmer
in der Folge für mindestens 3 Tage nicht vermietbar. Der Einnahmeausfall
sowie alle erforderlichen Sonderreinigungsmaßnahmen an Textilbezügen
von Sitzmöbeln, Gardinen, Matratzen usw. werden in Rechnung
gestellt. Für jedes einzelne gebuchte Zimmer wird bei Nichtwahrnehmung
der Reservierung eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises,
mindestens jedoch
NETTO EURO 50,-- zuzüglich MWST.
Bei Stornierung am Anreisetag 90% des vereinbarten Preises, mindestens
jedoch
NETTO EURO 60,-- zuzüglich MWST.
Im Hotel zum Hahn ist kein Zimmerservice vorgesehen.
Bewirtungsleistungen/ Beherbergungsleistungen sind zum Ausgleich
sofort fällig.
Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist der Zahlungsausgleich innerhalb
von 30 Tagen nach der erbrachten Bewirtungsleistung vorzunehmen.
Ein anderes Zahlungsziel erfordert schriftliche Festlegungen.
Der Ausgleich von Bewirtungsleistungen/ Beherbergungsleistungen
ist per Bankeinzug, Barzahlung, EC Karte oder per Überweisung
auf unser Geschäftskonto möglich. Der Rechnungsbetrag
enthält die gesetzliche MwSt.
Beim Zahlungsverzug werden ab dem Tag des Verzugs 12,5 % Jahreszins
auf den geschuldeten Betrag in Rechnung gestellt. Bearbeitungskosten
und zusätzlich entstehende Kosten für ein Mahnverfahren
werden berechnet.
Für die Alleinnutzung einzelner Gasträume können
bei Unterbelegung Mindestverzehrbeträge festgelegt werden.
Ändert sich die Personenzahl der angemeldeten Teilnehmer um
mehr als 20 %, behalten wir uns vor, einen anderen Gastraum als
den Vereinbarten zur Verfügung zu stellen.
Für jeden einzelnen reservierten Sitzplatz kann bei Nichtbelegung
eine Ausfallentschädigung in Höhe der Vorhaltekosten von
NETTO EURO 30,-- zuzüglich MWST eingefordert werden.
Raummieten berechnen wir bei gewerblichen Ausstellungen, Produktpräsentationen
und Vortragsveranstaltungen. Die Höhe der Miete ist Vereinbarungssache.
Eine Unter- oder Weitervermietung ist ausgeschlossen.
Bei Reservierungen außerhalb des üblichen Rahmens behalten
wir uns vor, eine Hinterlegungsleistung in angemessener Höhe
zu verlangen. Mit dem Eingang der vereinbarten Sicherheitsleistung
ist die Buchung verbindlich.
Dekorationen im LoewenThor seitens des Veranstalters bedürfen
grundsätzlich unserer Zustimmung. Die Entsorgung des Dekorationsmaterials
wird, soweit dies über den Rahmen des Üblichen hinausgeht,
in Rechnung gestellt. Schäden, die durch das Anbringen oder
Entfernen von Dekorationen entstehen, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Dies gilt auch für das Hotel zum Hahn.
Das Aus- oder Umräumen der Gaststuben und des Innenhofs wird
bei außergewöhnlichem Aufwand dem Umfang entsprechend
in Rechnung gestellt.
Elektronisch verstärkte Musik, Gesangsdarbietungen sowie jede
Art von Beschallung seitens des Gastes oder des Veranstalters verursachen
Nebenkosten und sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
Unterhaltungsdarbietungen sind in gesonderten Vereinbarungen zu
regeln und sind im Hotel zum Hahn ausgeschlossen.
Für Unterhaltungsdarbietungen werden keine Kosten übernommen.
Die für das Unterhaltungsprogramm verpflichteten Personen rechnen
ihre Forderungen direkt mit dem Veranstalter ab.
Beim Einsatz von elektronisch verstärkten Beschallungsanlagen,
für die schriftliche Vereinbarungen vorliegen, wird ein pauschaler
Kostendeckungsbetrag von NETTO EURO 100,- zuzüglich MWST erhoben.
Zur Pflege und Wartung des hauseigenen Konzertflügels stellen
wir bei Inanspruchnahme einen Kostendeckungsbeitrag von NETTO EURO
100,- zuzüglich MWST in Rechnung.
Wird bei Konditionsverhandlungen ein ausgewiesener Preis neu festgelegt,
können alle anderen Preise neu verhandelt werden. Alle abgeänderten
Preise erfordern schriftliche Vereinbarungen.
Bewirtungswünsche nach 1 Uhr verursachen Nebenkosten und schriftliche
Festlegungen.
Bei Gruppen von mehr als 10 Personen ist es – um einen reibungslosen
und zeitgleichen Service zu gewährleisten – an bestimmten
Tagen erforderlich, die Wünsche aus der Küche auf ein
einheitliches Menü abzustimmen.
Die Wahl der Speisen sowie die Anzahl der Teilnehmer sind bis 7
Werktage vor dem Veranstaltungstag schriftlich festzulegen. In Rechnung
stellen wir alle bis zu diesem Zeitpunkt bestellten Speisen; eine
Erhöhung der Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag wird zusätzlich
berechnet.
Vegetarische Gerichte, sowie kindergerechte Speisen können
am Veranstaltungstag à la carte bestellt werden.
Besteht kein Anspruch auf zeitgleiches Servieren der Speisen, ist
der à- la- carte- Service möglich.
Bei mehr als 10 Teilnehmern behalten wir uns vor, eine in der Angebotsbreite
begrenzte Karte zur Auswahl der Speisen anzubieten.
Sollte bei einer Gruppe von mehr als 10 Personen der Bewirtungswunsch
à la carte bestehen, sind unter Umständen außergewöhnliche
und unterschiedliche Wartezeiten möglich. Von Reklamationen
diesbezüglich bitten wir Abstand zu nehmen. Rechnungskürzungen
vor diesem Hintergrund sind ausgeschlossen.
Bringt der Veranstalter, nach schriftlicher Vereinbarung, die zu
servierenden Getränke selbst mit, werden pro 0,7 Liter NETTO
EURO 15,-- zuzüglich MWST berechnet (ausgeschlossen von dieser
Regelung sind alkoholische Getränke mit über 12 % Alk.
Vol.). Werden eigene Speisen zum Verzehr mitgebracht, ist ein Gedeckpreis
zu vereinbaren.
Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass eine vereinbarte
Veranstaltung den Geschäftsbetrieb stören könnte
oder eine Gefährdung von Ruhe und Sicherheit des Gasthauses
, kann die Veranstaltung kurzfristig, d.h. auch am Veranstaltungstag
vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder während des Betriebs
abgebrochen werden. Dies gilt auch für das Hotel zum Hahn.
Veröffentlichungen von Film- und Fotoaufnahmen zu kommerziellen
Zwecken sowie Anzeigenveröffentlichungen und Internetpräsentationen,
die sich auf das LoewenThor beziehen, bedürfen unserer Zustimmung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gasthauses. |