- kein Ruhetag -


Öffnungszeiten Loewenthor:
Sonntag - Donnerstag 11:00 bis 23:50 Uhr
Freitag + Samstag 11:00 bis 0:50 Uhr

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Anschrift: Gasthaus LoewenThor
Bruchsaler Str. 4
75053 Gondelsheim

Kontakt:

Tel. 0 72 52 – 66 76
Fax 0 72 52 – 53 97 83
Email: info@loewenthor.de
Inhaber: Albert Müller
(Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes)
   
Bankverbindung: Sparkasse Kraichgau
BLZ 663 500 36
Kto.Nr. 84 012

Voba Bruchsal
BLZ: 66390000
Kto.Nr. 50032949
IBAN:

BIC / SWIFT / CODE:

Ust-IdNr.:

Verb.St.Nr.:
DE 22 66350036 0000084012

BRUSDE 66 XXX

DE 143 147 361

DE 05850 03716 3
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gasthauses.

Hinweise zu Preisangaben:
Alle Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Abbildungen von Artikeln müßen nicht immer mit dem Orginal übereinstimmen, sondern können auch symbolisch für den angebotenen Artikel stehen.
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Susanne Astalosch
Tel. 0 32 12 - 82 19 788
Email: webmaster@loewenthor.de

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage jedes einzelnen Bewirtungs- und Beherbergungsvertrages dar und sollen zur Klärung im Vorfeld und zur Vermeidung von Unstimmigkeiten beitragen

Mit dem Eingang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der vereinbarten Sicherheitsleistung betrachten wir den Bewirtungswunsch/ Beherbergungswunsch als Buchung; gleichzeitig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Buchenden anerkannt.
Gewünschte Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Unseren Gästen sichern wir im Hotel zum Hahn ein rauchfreies Zimmer zu, womit wir auf die Einhaltung des Rauchverbots in allen Bereichen des Hotels es angewiesen sind.
Die Missachtung des Rauchverbots verursacht einen nicht unerheblichen Schaden. 
Durch die sich festsetzenden Gerüche ist das einzelne Zimmer in der Folge für mindestens 3 Tage nicht vermietbar. Der Einnahmeausfall sowie alle erforderlichen Sonderreinigungsmaßnahmen an Textilbezügen von Sitzmöbeln, Gardinen, Matratzen usw. werden in Rechnung gestellt. Für jedes einzelne gebuchte Zimmer wird bei Nichtwahrnehmung der Reservierung eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch
NETTO EURO 50,-- zuzüglich MWST.
Bei Stornierung am Anreisetag 90% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch
NETTO EURO 60,-- zuzüglich MWST.

Im Hotel zum Hahn ist kein Zimmerservice vorgesehen.

Bewirtungsleistungen/ Beherbergungsleistungen sind zum Ausgleich sofort fällig.
Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist der Zahlungsausgleich innerhalb von 30 Tagen nach der erbrachten Bewirtungsleistung vorzunehmen. Ein anderes Zahlungsziel erfordert schriftliche Festlegungen.
Der Ausgleich von Bewirtungsleistungen/ Beherbergungsleistungen ist per Bankeinzug, Barzahlung, EC Karte oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto möglich. Der Rechnungsbetrag enthält die gesetzliche MwSt.
Beim Zahlungsverzug werden ab dem Tag des Verzugs 12,5 % Jahreszins auf den geschuldeten Betrag in Rechnung gestellt. Bearbeitungskosten und zusätzlich entstehende Kosten für ein Mahnverfahren werden berechnet.

Für die Alleinnutzung einzelner Gasträume können bei Unterbelegung Mindestverzehrbeträge festgelegt werden.
Ändert sich die Personenzahl der angemeldeten Teilnehmer um mehr als 20 %, behalten wir uns vor, einen anderen Gastraum als den Vereinbarten zur Verfügung zu stellen.

Für jeden einzelnen reservierten Sitzplatz kann bei Nichtbelegung eine Ausfallentschädigung in Höhe der Vorhaltekosten von NETTO EURO 30,-- zuzüglich MWST eingefordert werden.

Raummieten berechnen wir bei gewerblichen Ausstellungen, Produktpräsentationen und Vortragsveranstaltungen. Die Höhe der Miete ist Vereinbarungssache.
Eine Unter- oder Weitervermietung ist ausgeschlossen.

Bei Reservierungen außerhalb des üblichen Rahmens behalten wir uns vor, eine Hinterlegungsleistung in angemessener Höhe zu verlangen. Mit dem Eingang der vereinbarten Sicherheitsleistung ist die Buchung verbindlich.

Dekorationen im LoewenThor seitens des Veranstalters bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Die Entsorgung des Dekorationsmaterials wird, soweit dies über den Rahmen des Üblichen hinausgeht, in Rechnung gestellt. Schäden, die durch das Anbringen oder Entfernen von Dekorationen entstehen, gehen zu Lasten des Veranstalters. Dies gilt auch für das Hotel zum Hahn.

Das Aus- oder Umräumen der Gaststuben und des Innenhofs wird bei außergewöhnlichem Aufwand dem Umfang entsprechend in Rechnung gestellt.

Elektronisch verstärkte Musik, Gesangsdarbietungen sowie jede Art von Beschallung seitens des Gastes oder des Veranstalters verursachen Nebenkosten und sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Unterhaltungsdarbietungen sind in gesonderten Vereinbarungen zu regeln und sind im Hotel zum Hahn ausgeschlossen.

Für Unterhaltungsdarbietungen werden keine Kosten übernommen.
Die für das Unterhaltungsprogramm verpflichteten Personen rechnen ihre Forderungen direkt mit dem Veranstalter ab.
Beim Einsatz von elektronisch verstärkten Beschallungsanlagen, für die schriftliche Vereinbarungen vorliegen, wird ein pauschaler Kostendeckungsbetrag von NETTO EURO 100,- zuzüglich MWST erhoben.

Zur Pflege und Wartung des hauseigenen Konzertflügels stellen wir bei Inanspruchnahme einen Kostendeckungsbeitrag von NETTO EURO 100,- zuzüglich MWST in Rechnung.

Wird bei Konditionsverhandlungen ein ausgewiesener Preis neu festgelegt, können alle anderen Preise neu verhandelt werden. Alle abgeänderten Preise erfordern schriftliche Vereinbarungen.

Bewirtungswünsche nach 1 Uhr verursachen Nebenkosten und schriftliche Festlegungen.

Bei Gruppen von mehr als 10 Personen ist es – um einen reibungslosen und zeitgleichen Service zu gewährleisten – an bestimmten Tagen erforderlich, die Wünsche aus der Küche auf ein einheitliches Menü abzustimmen.

Die Wahl der Speisen sowie die Anzahl der Teilnehmer sind bis 7 Werktage vor dem Veranstaltungstag schriftlich festzulegen. In Rechnung stellen wir alle bis zu diesem Zeitpunkt bestellten Speisen; eine Erhöhung der Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag wird zusätzlich berechnet.
Vegetarische Gerichte, sowie kindergerechte Speisen können am Veranstaltungstag à la carte bestellt werden.

Besteht kein Anspruch auf zeitgleiches Servieren der Speisen, ist der à- la- carte- Service möglich.
Bei mehr als 10 Teilnehmern behalten wir uns vor, eine in der Angebotsbreite begrenzte Karte zur Auswahl der Speisen anzubieten.

Sollte bei einer Gruppe von mehr als 10 Personen der Bewirtungswunsch à la carte bestehen, sind unter Umständen außergewöhnliche und unterschiedliche Wartezeiten möglich. Von Reklamationen diesbezüglich bitten wir Abstand zu nehmen. Rechnungskürzungen vor diesem Hintergrund sind ausgeschlossen.

Bringt der Veranstalter, nach schriftlicher Vereinbarung, die zu servierenden Getränke selbst mit, werden pro 0,7 Liter NETTO EURO 15,-- zuzüglich MWST berechnet (ausgeschlossen von dieser Regelung sind alkoholische Getränke mit über 12 % Alk. Vol.). Werden eigene Speisen zum Verzehr mitgebracht, ist ein Gedeckpreis zu vereinbaren.

Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass eine vereinbarte Veranstaltung den Geschäftsbetrieb stören könnte oder eine Gefährdung von Ruhe und Sicherheit des Gasthauses , kann die Veranstaltung kurzfristig, d.h. auch am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder während des Betriebs abgebrochen werden. Dies gilt auch für das Hotel zum Hahn.

Veröffentlichungen von Film- und Fotoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sowie Anzeigenveröffentlichungen und Internetpräsentationen, die sich auf das LoewenThor beziehen, bedürfen unserer Zustimmung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gasthauses.